28-07-2018 um 09:02 Es erfolgte ein Anruf bei meinem Nachbarn mit der Frage, wer im Nachbarhaus (mein Haus) wohnt. Danach trifft im Nachbarhaus, also bei mir ein Stromvertrag mit dem genannten Namen zu Gunsten der E.ON ein, die mit Nachdruck Geld fordert für Anschluss, der auf eine andere Person gemeldet ist und regelmäßig bezahlt wird. In der Rechnung von E.ON findet sich kein Hinweis, wie man auf die Abschlagshöhe kommt. Als Vertragspartner wird Familie + Name, den der Nachbar am Telefon nannte, angegeben. Auf meinen telefonischen Hinweis, dass es wohl Betrug wäre, für einen Anschluss zweimal Grundgebür (bzw. Netzentgelte) zu verlangen, bestritt die E.ON, dass sie das tut, geht aber nicht von der Forderung ab.